In publica commoda

Briefwahl


Die Hochschulwahlen werden als internetbasierte Onlinewahl (digitale Wahl) mit Briefwahlmöglichkeit durchgeführt und finden vom N.N. bis einschließlich N.N., statt.

Alle Wahlberechtigten können von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen.

  • Briefwahlantrag für die Hochschulwahlen

  • Die Zusendung der Briefwahlunterlagen kann bis zum N.N. (Ausschlussfrist), schriftlich (Eingang bei der Wahlleitung) oder innerhalb der Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag von 09:00:00 Uhr bis 15:00:00 Uhr und Freitag von 09:00:00 Uhr bis 12:00:00 Uhr) persönlich bei der Wahlleitung, Von-Siebold-Straße 2, 37075 Göttingen, Zimmer 2.123, beantragt werden.

    Einer anderen Person als der*dem Wahlberechtigten dürfen die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt oder zugesandt werden, wenn eine Empfangsvollmacht mindestens in Textform vorliegt. Mit dem Versand oder der Aushändigung der Briefwahlunterlagen sind die Wahlberechtigten von der elektronischen Stimmabgabe ausgeschlossen.

    Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum N.N., wieder bei der Wahlleitung, Bereich 81, Von-Siebold-Straße 2, 37075 Göttingen, eingegangen sein.