Blended Intensive Programme (BIP) - Outgoing Studierende
Studierende wie auch Promovierende können an einer geförderten Kurzzeitmobilität im Rahmen eines Blended Intensive Programmes teilnehmen. Diese Aktivität setzt sich aus einer mind. 5 – max. 30 Tage andauernden physischen und einer zeitlich unbestimmten virtuellen Komponente zusammen. Diese sogenannten short term blended mobilities finden an Erasmus+ Partnerhochschulen in Programmländern statt und machen mindestens einen Umfang von 3 ECTS aus. Der Teilnahme geht ein zentral geregeltes Bewerbungs- und Auswahlverfahren voraus. Die Anerkennung ist vor der Mobilität durch den Abschluss eines Online Learning Agreement zu regeln.
Für interessierte Studierende
Aktuelle Ausschreibung und TermineInformationen und Bewerbungsfristen für Blended Intensive Programmes, an denen die Universität Göttingen als Partner teil nimmt und auf die sich Studierende bewerben können finden Sie hier.
Sie bewerben sich über das ENLIGHT Erasmus+ Bewerbungsportal - Universität Göttingen der Abteilung Göttingen International. Die Registrierung im Bewerbungsportal muss mit der @stud.uni-goettingen.de-Adresse erfolgen. Die fachliche Auswahl findet durch ein Gremium aus Mitgliedern der Fakultät/des Fachs statt. Die Abteilung Göttingen International prüft die formalen Zugangsvoraussetzungen.
Nach welchen Kriterien wird ausgewählt?
- aktuelle Immatrikulation an der Universität Göttingen
- persönliche und fachliche Motivation
- Notendurchschnitt
- optional Sprachkenntnisse
Für ausgewählte/geförderte Studierende
Checkliste- Checkliste KA 131 - BIP Studierende
Alle wichtigen Informationen finden Sie in der:
- Online Learning Agreement
- Certificate of Stay (BIP)
Bitte laden Sie die erforderlichen Dokumente (siehe Checkliste) über das Formular "Erasmus+ KA 131 /ENLIGHT Upload von Dokumenten" im ENLIGHT Erasmus+ Bewerbungsportal - Universität Göttingen hoch.
Vorlagen
- 5 – 14 Tage x 79,00 € / Tag
- 15 – 30 Tage x 56,00 € / Tag
- bis zu 2 Reisetagen bei Nutzung nicht-umweltfreundlicher Verkehrsmittel
- bis zu 6 Reisetagen bei nachweislicher Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel für Hin- und Rückreise.
- 10-99 km: nicht-nachhaltiges Reisen 28€ / nachhaltiges Reisen: 56€
- 100-499 km: nicht-nachhaltiges Reisen 211€ / nachhaltiges Reisen: 285€
- 500-1999 km: nicht-nachhaltiges Reisen 309€ / nachhaltiges Reisen: 417€
- mobile Lernende mit einer chronischen Erkrankung
- mobile Lernende mit begleitendem Kind/ begleitenden Kindern
- mobile Lernende, die Erstakademiker*in sind, d. h. deren Eltern oder Bezugspersonen über keinen akademischen Abschluss verfügen
- mobile Lernende, die erwerbstätig sind und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung) im Umfang über 450 € und unter 850 € netto pro Monat nachgehen. können mit der Bewerbung bzw. Nominierung zusätzlich eine Zusatzförderung (Social Top Up) im Umfang von
- 5-14 Mobilitätsdauer in Tagen i. H. v. 100 € einmalig
- 15-30 Mobilitätsdauer in Tagen i. H. v. 150 € einmalig
Sind die formalen Voraussetzungen erfüllt (s. auch Checkliste), ist die physische Phase einer Kurzzeitmobilität zur Teilnahme an einem Blended Intensiv Programme förderfähig. Die Auszahlung erfolgt durch die Abteilung Göttingen International in zwei Raten (vor der Mobilität 75 %/ nach der Mobilität und Vorlage der Abschlussdokumente 25 %).
Wie setzt sich Förderung zusammen?
Die Förderung der physischen Phase einer Kurzzeitmobilität (Mindestdauer: 5 und Maximaldauer: 30 Tage) beträgt:
-
Darüber hinaus können Reisetage, in Abhängigkeit der Wahl des Verkehrsmittels (nachhaltig/nicht-nachhaltig) und der Entfernung (gemäß EU Distance Calculator; Ausgangspunkt ist immer Göttingen) gefördert werden:
-
Es wird darauf hingewiesen, dass eine nachträgliche Änderung (mit Annahme der Nominierung) nicht mehr möglich ist. Es obliegt teilnehmenden Studierende, die entsprechende Nachweise (z. B. Bahntickets) 5 Jahre lang aufzubewahren und der Abteilung Göttingen International auf Nachfrage (z. B. im Rahmen von Finanzprüfungen) zur Verfügung zu stellen.
-
Ab dem Projekt 2024 (Mobilitäten ab WS 2025/26) erhalten Studierende eine Reisepauschale
-
Studierende, die sich zu einer der folgenden Gruppen zählen
Das Learning Agreement ist ein Pflichtdokument und die Anforderungen des EU-Bildungsprogramms sind maßgeblich. Soweit nicht anders vorgesehen, werden Studierende gebeten, das Online Learning Agreement zu verwenden.
Wer unterzeichnet mein Learning Agreement?
- Sie
- Der/die Anerkennungsbeauftragte auf Seiten der entsendenden Einrichtung
- Die verantwortliche Person auf Seiten der aufnehmenden Einrichtung
Mit den drei Unterschriften ist das Learning Agreement vollständig und erfüllt damit die Voraussetzung für die Förderfähigkeit.
Die Anreise ist, wenn nicht anders vorgesehen, eigenständig zu organisieren. Über Unterkunftsmöglichkeiten wird ggf. die aufnehmende Einrichtung informieren, eine Buchung erfolgt durch diese aber nicht automatisch.
Wie erfolgt die Anmeldung an der aufnehmenden Einrichtung?
Die Partnereinrichtungen informieren die teilnehmenden Partner über das Prozedere. Eine Nominierung erfolgt zunächst über die entsendende Einrichtung (Fach). Ein weiterer Schritt ist dann (nach Aufforderung) die Registrierung in einem Anmeldeportal der Partner.
Als teilnehmende Person am Erasmus+ Programm sind Sie verpflichtet, eigenverantwortlich für einen ausreichenden Versicherungsschutz während Ihres physischen Aufenthaltes an der Partneruniversität zu sorgen. Dazu zählt mindestens eine ausreichende Krankenversicherung, eine Haftpflichtversicherung und ggf. eine Unfallversicherung. Eine Beratung durch die Abteilung Göttingen International zu Versicherungsfragen findet nicht statt. Informieren Sie sich frühzeitig über die verschiedenen Leistungsangebote.
Kontakt:
Karen Denecke
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
Lageplan
