Teilzeitstudium
Sie müssen neben dem Studium einer Berufstätigkeit nachgehen oder sind gesundheitlich beeinträchtigt und sehen sich deshalb nicht in der Lage, das Studium in Regelstudienzeit abzuschließen? Vielleicht ist es in diesem Fall hilfreich, den Studiengang für eine gewisse Zeit oder auch komplett als Teilstudium zu studieren. Was bedeutet das?
- Im Rahmen des Teilzeitstudiums müssen durchschnittlich 18 C pro Semester erbracht werden, die regelmäßig (d.h. einmal im Jahr) bei der Fachstudienberatung nachgewiesen werden. Während dieser Konsultationen wird auch die Auswahl geeigneter Kurse für den weiteren Studienverlauf besprochen.
- Ein Antrag auf das Teilzeitstudium ist an die*den Studiendekan*in zu richten. Der Antrag auf Teilzeitstudium ist mit den erforderlichen Unterlagen jeweils für ein Wintersemester bis zum 31.07. des Jahres, für ein Sommersemester bis zum 31.01. des Jahres zu stellen.
- Genauere Infos zur Antragstellung entnehmen Sie bitte dem Senatsbeschluss zum Teilzeitstudium
- Vorteile des Teilzeitstudiums: Längere Regelstudienzeit, Wohngeld, Bürgergeld
- Nachteile des Teilzeitstudiums: fehlender Anspruch auf BAföG und sonstige Förderungen sowie mögliche Auswirkungen auf die Höhe von Versicherungsbeiträgen und Kindergeld
Vor- und Nachteile des Teilzeitstudiums
Für Rückfragen steht Ihnen die Fachstudienberatung gern zur Verfügung.