Änderungen der Magisterabschlussprüfung ab dem Wintersemester 2024/25


Die Prüfungs- und Studienordnung, die zum 1. Okt. 2024 in Kraft getreten ist, ermöglicht es, die Magisterabschlussprüfung flexibler zu gestalten. Die Prüfung kann jedoch auch weiterhin genauso wie bisher abgelegt werden. Alle Neuerungen sind lediglich zusätzliche Optionen.

Neue Prüfungsformate

a) Die Magisterarbeit kann als interdisziplinäre Arbeit geschrieben werden, mit Erst- und Zweitbetreuer:in aus zwei unterschiedlichen Fächern. Die zu prüfende Person muss dann wählen, in welchem der beiden Fächer die Klausur entfallen soll.

b) Von den mündlichen Prüfungen können zwei zu einer interdisziplinären mündlichen Prüfung (mit Prüfenden aus beiden Fächern) zusammengefasst werden, wenn in keinem der beteiligten Fächer die Klausur entfällt. Die Prüfung dauert 30 Minuten, bei Beteiligung eines exegetischen Fachs 35 Minuten. Die Note wird für beide Fachgebiete berücksichtigt.

c) Maximal eine mündliche Prüfung kann als „wissenschaftliches Streitgespräch“ absolviert werden. Dabei wird die Prüfung auf Grundlage eines Thesenpapiers durchgeführt, das die zu prüfende Person bis eine Woche vor der Prüfung vorlegen muss.

d) Maximal eine mündliche Prüfung kann als forschungsorientierte Prüfung abgelegt werden (in diesem Fall entfällt in dem betreffenden Fach die Klausur, sofern sie nicht schon deshalb entfällt, weil das Fach mit dem Fach bzw. einem der Fächer der Magisterarbeit identisch ist). Grundlage ist eine Hausarbeit aus dem Hauptstudium, die mit „sehr gut“ (1,0 oder 1,3) bewertet wurde. Die forschungsorientierte Prüfung dauert 30 Minuten, in einem exegetischen Fach 35 Minuten. Sie erstreckt sich auf Grundwissen sowie auf das Thema der Hausarbeit und seine Einordnung in den breiteren Forschungskontext.

Streckung des Prüfungszeitraums

a) Die Magisterarbeit kann schon vor der Zulassung zur Abschlussprüfung geschrieben werden. Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Absolvierung von mindestens sechs Modulen des Hauptstudiums. Ein zweiter Versuch kann nur im Kontext der Abschlussprüfung unternommen werden.

b) Nach Zulassung zur Abschlussprüfung können vorgezogen werden, und zwar jeweils um ein halbes Jahr:
• eine Klausur oder zwei Klausuren
oder
• eine Fachprüfung.

Einbeziehung von Modulnoten aus dem Hauptstudium

Nach Abschluss aller Teile der Abschlussprüfung kann beantragt werden, zwei, drei oder vier Modulnoten aus dem Hauptstudium in die Berechnung der Abschlussnote einzubeziehen. Die Noten werden jeweils mit dem Faktor 1 gewichtet. Die Leistungen in der Abschlussprüfung fließen – wie bisher – ebenfalls mit dem Faktor 1 für jede Klausur und jede mündliche Prüfung ein; die Magisterarbeit wird mit dem Faktor 2 gewichtet.