Magisterabschlussprüfung


Zu den Änderungen der Prüfungs- und Studienordnung, die am 1. Okt. 2024 in Kraft getreten sind, siehe die folgende Seite: Änderungen zum WS 2024/25.

Zulassung

Die Zulassung zur Magisterabschlussprüfung („Fakultätsexamen“) kann
• bis zum 15. November (Prüfungsbeginn: i.d.R. im Februar des nachfolgenden Jahres)
bzw.
• bis zum 15. Mai (Prüfungsbeginn: i.d.R. im August desselben Jahres)
beantragt werden.

Das entsprechende Formular, das auch Vordrucke für die sog. Prüfereinverständniserklärungen enthält, wird vom Prüfungsamt (Daniela Barton) auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Voraussetzung für die Zulassung sind insbesondere (vgl. PStO § 12):

a) Nachweise über die erfolgreiche Absolvierung der erforderlichen Prüfungen in den drei alten Sprachen (Hebräisch, Griechisch, Latein);

b) Nachweis der erfolgreichen Absolvierung des Grund- und Hauptstudiums (mindestens 240 C) inkl. des Nachweises, dass in jedem der Fächer AT, NT, KG und ST mindestens eine Hausarbeit (Pro- bzw. Hauptseminararbeit) erfolgreich absolviert wurde, sowie des Nachweises der bestandenen Zwischenprüfung;

c) eine Erklärung, dass es nicht der Fall ist, dass die Magisterprüfung oder eine gleichwertige Prüfung in demselben oder einem vergleichbaren Studiengang an einer Hochschule im In- oder Ausland oder vor einer Prüfungskommission einer Gliedkirche der EKD endgültig nicht bestanden wurde oder als nicht bestanden gilt, sowie eine Erklärung über frühere entsprechende Prüfungsverfahren und gegebenenfalls Nachweise über die darin erzielten Ergebnisse;

d) Prüfereinverständniserklärungen;

e) Nachweis (in der Regel durch eine pfarramtliche Bescheinigung) der Angehörigkeit zu einer evangelischen Kirche.

Quellen/Sekundärliteratur für die Spezialgebiete der mündlichen Prüfungen

Die Kandidat:innen können sich mit den für die mündlichen Prüfungen vorgeschlagenen Prüfer:innen auf Literatur verständigen, die (neben den in den exegetischen Fächern vereinbarten Textkorpora) für die Prüfungsvorbereitung nützlich ist. Dafür sind die – spätestens 14 Tage vor der jeweiligen Prüfung im Prüfungsamt einzureichenden – Beiblätter zu benutzen, die zusammen mit dem Formular auf Zulassung zur Magisterabschlussprüfung ausgehändigt werden, aber auch von dieser Webseite heruntergeladen werden können.

Prüfungsteile

Die Abschlussprüfung selbst besteht aus drei oder vier Klausuren, vier oder fünf mündlichen Prüfungen und der Magisterarbeit. Durch die schriftlichen und mündlichen Prüfungen, aus denen sich die Magisterabschlussprüfung zusammensetzt, werden die Module der Integrations- und Examensphase abgeschlossen.

Erste theologische Prüfung

Wenn Sie statt der Magisterabschlussprüfung die Erste theologische Prüfung absolvieren möchten, wenden sich bitte an das Prüfungsamt Ihrer Landeskirche.

Nach dem Bestehen der Ersten theologischen Prüfung können Absolvent:innen, die zuletzt im Göttinger Studiengang Magister Theologiae eingeschrieben waren, beim Prüfungsamt der Theologischen Fakultät einen Antrag auf Nachmagistrierung stellen.