Wahlen zu den Kollegialorganen
Die Wahlen aller Statusgruppen zum Senat und zu den Fakultätsräten werden vom Montag, 18.01.2027, 12:00:00 Uhr bis Dienstag, 26.01.2027, 12:00:00 Uhr durchgeführt.
An der Georg-August-Universität Göttingen gehören dem Kollegialorgan Senat 19 Mitglieder mit Stimmrecht (ab dieser Wahl) und den Fakultätsräten jeweils 13 Mitglieder mit Stimmrecht an, welche nach Gruppen direkt gewählt werden.
Je eine Mitgliedergruppe bilden:
- die Professor*innen sowie die Juniorprofessor*innen (Hochschullehrergruppe) mit 10 bzw. 7 Sitzen,
- die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter*innen sowie die Lehrkräfte für besondere Aufgaben (Mitarbeitergruppe) mit 3 bzw. 2 Sitzen,
- die Studierenden (Studierendengruppe) mit 3 bzw. 2 Sitzen und
- die Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung (MTV-Gruppe) mit 3 bzw. 2 Sitzen.
Die Wahlen der Beschäftigten zu den Kollegialorganen finden alle 2 Jahre im Januar der ungerade Jahre statt. Die Wahlen der Studierendengruppe zu den Kollegialorganen finden jedes Jahr im Januar statt.
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