Aktuelle Hinweise


Mittwoch, 17.12.2025, 18 Uhr c. t., Adam-von-Trott-Saal (Tagungs- und Veranstaltungshaus Alte Mensa, Wilhelmsplatz 3)

Philipp Brüllmann (Heidelberg):
Warum wir in der Ethik über Pfaue sprechen sollten: Philippa Foots aristotelischer Naturalismus

Abstract
Können moralische Urteile wahr oder falsch sein? Ist das Urteil, dass zu foltern moralisch falsch ist, objektiv wahr? Oder drücken wir darin lediglich unseren subjektiven Wunsch aus, dass niemand gefoltert werden sollte? Auf diese Grundfrage der Metaethik entwickelt Philippa Foot (1920-2010), in Anlehnung an G.E.M. Anscombe, eine höchst originelle, einflussreiche, aber auch umstrittene Antwort, die als „neo-aristotelischer Naturalismus“ bezeichnet wird. Foots Grundidee lautet, dass wir moralische Urteile nach dem Modell von bestimmten Urteilen über Lebewesen begreifen sollten. Ein Wolf, der nicht um Rudel jagt, oder ein Pfau, der sein Gefieder nicht zur Schau stellt, ist in gewisser Hinsicht, nämlich mit Blick auf die jeweilige „Lebensform“, nicht so, wie er sein sollte. Und ebenso ist ein Mensch, der sich ungerecht verhält, nicht so, wie ein Mensch sein sollte. In beiden Fällen, so Foots These, handelt es sich nicht um ein subjektives Urteil darüber, was wir uns von Wölfen, Pfauen oder Menschen wünschen, sondern um eine Tatsachenbehauptung in Bezug auf bestimmte Lebewesen. Was auf den ersten Blick sehr einfach klingt, erweist sich bei näherem Hinsehen als extrem voraussetzungsreich (was übrigens für fast alle Arbeiten Foots gilt). Der Vortrag wird versuchen, diese Voraussetzungen und damit Foots Naturalismus etwas näher zu beleuchten. Außerdem wird er die Frage stellen, was daran eigentlich „aristotelisch“ ist.

Programm
Flyer


Auch in diesem Jahr gibt es für Studierende des Philosophischen Seminars wieder die Gelegenheit, sich im Rahmen des Erasmus-Programms für einen ein- bis zweisemestrigen Auslandsaufenthalt an unseren Partnerunis (in Wien, Bern, Madrid, Mailand und Padua) zu bewerben.

Darüber hinaus wurde unserem Seminar für das akademische Jahr 2026/27 jeweils ein Platz an derUniversity of Tartu und an der Ghent University über das ENLIGHT-Programm zugeteilt. Für diese Auslandaufenthalte gelten dieselben Bedingungen wie für reguläre Erasmus-Aufenthalte. Das ist eine schöne (aber leider einmalige) Gelegenheit für unsere Studierende, da beide Philosophie-Institute auch englischsprachige Veranstaltungen anbieten.

Die Bewerbungsfrist endet am 31.1.2026.

Flyer

Ab dem WiSe 25/26 können in den M.A.-Modulen M.Phi.100 und M.Phi.104-107 die „großen“ Modulprüfungen (Hausarbeiten und mündliche Prüfungen) grundsätzlich auch in Seminaren abgelegt werden, denen diese Module zugeordnet sind, und nicht mehr nur in Hauptseminaren (und Kolloquien). Welche konkrete Prüfungsform dabei angeboten wird, entscheiden die Lehrenden.
Die Änderung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in den Amtlichen Mitteilungen abgebildet (wir warten noch darauf), das Philosophische Seminar hat sie aber schon im Lehrplan für das kommende Semester berücksichtigt. Dadurch haben Master-Studierende eine deutlich größere Auswahl an Lehrveranstaltungen bei der Belegung der Module.

 
Leitlinien zum Umgang mit KI-Werkzeugen in Prüfungsleistungen am Philosophischen Seminar

Das Philosophische Seminar möchte auch künftig schriftliche Arbeiten wie Essays und Hausarbeiten als Prüfungsformen beibehalten, da es sich hierbei um für das fachliche Lernen besonders fruchtbare Formate handelt. In Lehrveranstaltungen wird transparent kommuniziert, dass beim Anfertigen dieser Arbeiten der Einsatz von KI-Werkzeugen lediglich in dem Rahmen erlaubt ist, der dem Philosophieren und philosophischen Lernen nicht entgegensteht. Von Studierenden wird erwartet, dass sie sich eigenständig mit den philosophischen Gedanken und Texten anderer auseinandersetzen, eigene philosophische Überlegungen entwickeln und diese gemäß den wissenschaftlichen Standards des Faches verschriftlichen.

Leitlinien:

Die Lehrenden des Philosophischen Seminars erwarten bei schriftlichen Arbeiten, die als Prüfungsleistungen eingereicht werden, 

  • dass diese selbstständig angefertigt wurden und KI-Werkzeuge, wenn überhaupt, ausschließlich für die Literaturrecherche sowie für Korrektur- oder Übersetzungszwecke genutzt wurden;
  • dass die Arbeiten weder in Teilen noch in Gänze durch KI-Werkzeuge erstellt wurden, sondern in Struktur, Inhalt und sprachlicher Ausgestaltung eine eigenständige Leistung darstellen;
  • dass die Vorschläge der verwendeten KI-Werkzeuge für Literaturrecherche, Korrektur oder Übersetzungen überprüft und ggf. bearbeitet wurden und die Studierenden die volle Verantwortung für den eingereichten Text übernehmen;
  • dass die Studierenden zur Kenntnis genommen haben, dass die Verwendung von KI-Werkzeugen für die Textproduktion als Täuschungsversuch geahndet wird sowie,
  • dass die direkte oder sinngemäße Übernahme fremden Gedankenguts ohne korrekte Belege als Plagiat geahndet wird.


September 2025