Teilnahme an Studien

Die Studierenden müssen bis zur Abgabe der Bachelorarbeit insgesamt 30 Stunden als Versuchsperson im Rahmen von empirisch-psychologischen Untersuchungen, die am Georg-Elias-Müller-Institut für Psychologie durchgeführt werden, absolvieren (§ 10 Abs. 3 PStO). Ab dem Wintersemester 2024/25 erfolgt die Bescheinigung von Versuchspersonenstunden in digitaler Form. Versuchspersonenstunden, die zuvor bereits in anderer Form bescheinigt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Eine Anmeldung in FlexNow ist erforderlich (Modul B.Psy.003). Modulverantwortlich ist Dr. Thorsten Albrecht.

Informationen zu laufenden Experimenten, bei denn noch Versuchspersonen gesucht werden, finden Sie im GEMI am schwarzen Brett im 1. Stock und/oder im Blog. Hier können Sie sich zusätzlich in die Datenbanken der Abteilungen eintragen:


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