Einmal kriminell, immer kriminell?
Eine groß angelegte Studie zeigt: Das ist ein Mythos!
Seit 2007 untersuchen der Göttinger Kriminologe Prof. Jehle und sein Team in Kooperation mit dem Max-Planck-Institut für Internationales und Ausländisches Strafrecht in Freiburg, wie sich Straftäter nach einer Sanktion oder Haftentlassung verhalten. Die Analyse von Bundeszentralregisterdaten zeigt: Für die Mehrheit bleibt die strafrechtliche Ahndung ein einmaliges Ereignis – sie werden nicht rückfällig. Aber natürlich ist das Rückfallrisiko nicht für alle gleich, sondern unterscheidet sich stark nach zugrunde liegendem Delikt (Verkehrsdelikt versus Raubtat), nach der Strafsanktion (Geldstrafe versus Haftstrafe) und nach persönlichen Merkmalen.Der neueste Band der Studie zur Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen ist jetzt im Universitätsverlag erschienen. Es enthält auch Analysen zu der regional unterschiedlichen Strafzumessungspraxis in Deutschland. Die Forschung wird zukünftig unter der Leitung von Prof. Dr. Alexander Baur fortgeführt. Ein entsprechender Finanzierungsantrag bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ist bereits gestellt.
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Sabine.Hohmann-Fricke@jura.uni-goettingen.de