Eine Anmeldung für alle Leistungsnachweise ist erforderlich und wird über das Online-Anmeldesystem Flex Now vorgenommen. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefristen. Eine nicht fristgemäß vorgenommene Anmeldung kann leider nicht berücksichtigt werden. Zu Klausurterminen seien Sie bitte pünktlich und bringen Sie Ihren Studentenausweis mit, da Einlasskontrollen durchgeführt werden.

Voraussetzung für die Teilnahme an Seminar- und Studienarbeiten im internationalen Strafrecht ist der Besuch der jeweiligen vorbereitenden Vorlesungen.


Es können grundsätzlich sämtliche Gesetzestextes (insbesondere das Grundgesetz oder das BGB) verwendet werden. Bitte verwenden Sie ausschließlich die gängigen Ausgaben des dtv-, Nomos- oder Beckverlags.

"Die Hilfsmittel dürfen je Seite höchstens 5 handschriftliche Verweisungen auf Normen mit abgekürzt der Gesetzesbezeichnung sowie gelegentliche Unterstreichungen oder Markierungen enthalten, soweit sie nicht der Kommentierung dienen oder systematisch aufgebaut sind (z.B.: Unterstreichung aller prüfungsrelevanten Tatbestandsmerkmale einer Norm). Im übrigen sind sonstige Anmerkungen jeglicher Art unzulässig."

Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt des Landesjustizprüfungsamtes Niedersachsen:

Liste zugelassener Hilfsmittel des LJPA

Die Rückgabe der Klausuren erfolgt grundsätzlich im Rahmen der Besprechungsveranstaltung. Nicht abgeholte Klausuren liegen spätestens am Folgetag im Regal in der Strafrechtsbibliothek (3. Etage neben der Aufsicht).

Bitte beachten Sie, dass die Zwischenprüfungsordnung vorsieht, dass offensichtliche Bewertungsfehler unverzüglich konkret und substantiiert schriftlich vorgebracht werden. Es gilt der Remonstrationsleitfadens der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen - insbesondere:

Nachweis über die Teilnahme an der Rückgabebesprechung
Einhaltung der einwöchigen Remonstrationsfrist
Schriftform; die (Original-)Klausur ist als Anlage beizufügen
Inhaltliche Anforderungen:
[…]
IV. Umfang und Inhalt der Remonstration
1. Der Umfang der Remonstration soll grundsätzlich drei Seiten nicht überschreiten.
2. Eine Remonstration setzt ernsthafte sachliche Bedenken gegen die Korrektur und Bewertung der Studienleistung voraus. Unstimmigkeiten im Detail - insbesondere wegen der Formalia - genügen hierfür nicht, da die Benotung stets von einer Gesamtbeurteilung abhängt, in die eine Fülle von Faktoren einfließen.
3. Die Remonstration beginnt regelmäßig mit der Feststellung, dass die Korrektur sachlich unrichtig und deshalb die vergebene Note zu niedrig sei. Die Begründung muss die angesprochenen Korrekturmängel präzise bezeichnen und substantiiert belegen. Pauschale Kritik oder der global geäußerte Wunsch nach einer besseren Benotung genügen nicht.
Dies setzt voraus, dass der Verfasser
a. in detaillierter Auseinandersetzung mit Korrekturanmerkungen und abschließendem Korrekturvotum darlegt, worauf der Vorwurf sachlicher Unrichtigkeit konkret basiert und warum diese Unrichtigkeit die Bewertung möglicherweise erheblich beeinflusst hat und/oder
b. konkrete Anhaltspunkte vorbringt, die eine deutlich bessere Bewertung nahe legen. Es bietet sich insoweit an, die Argumentation mit Hinweisen auf Literatur und Rechtsprechung sowie die Besprechung zu untermauern.
[…]

Bitte nehmen Sie in keinem Fall handschriftliche Veränderungen an Ihrer Klausur vor.
Die Bearbeitung Ihrer Remonstration erfolgt binnen sechs Wochen. Von Rückfragen zum Stand der Bearbeitung bitten wir vor Ablauf dieser Frist abzusehen.

Der Allgemeine Fakultätentag (AFT), die Fakultätentage und der Deutsche Hochschulverband (DHV) haben unter Einbeziehung der fachspezifischen Besonderheiten und Belange gemeinsame, für alle Wissenschaftsdisziplinen geltende Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis für das Verfassen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten (Bachelorarbeit, Masterarbeit, Dissertation und Habilitationsschrift) formuliert. Diese Grundsätze seien als Handreichungen für Prüfer und Prüflinge, Wissenschaftler und Studierende konzipiert, da die Wissenschaft angesichts von Plagiats- und Fälschungsaffären der Selbstvergewisserung bedürfe.

Der Senat der Georg-August-Universität Göttingen hat am 21.12.2016 die nachfolgende Ordnung der Georg-August-Universität Göttingen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis beschlossen:

Ordnung der Georg-August-Universität Göttingen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Die Zitierfähigkeit der WIKIPEDIA betreffend weisen wir auf den folgenden Beitrag von Hrn. Prof. Schimmel hin:

Schimmel, Die zwielichtige Quelle, in: Legal Tribune Online, 18.09.2018 , Link zur Seite/ (abgerufen am: 17.06.2025).

Auf die kostenlosen Poster zum richtigen Zitieren und Erstellen eines Literaturverzeichnisses der Fa.Lehmanns möchten wir Sie ausdrücklich hinweisen:

Link zum Poster

Die Schreibberatung des Internationalen Schreibzentrums können alle Studierenden der Universität Göttingen nutzen.


Die Beziehung zwischen Studierenden und Hochschullehrern ist aufgrund der hohen Studierendenzahlen weitgehend anonymisiert. Man sieht und grüßt zwar einige Studenten mehr oder weniger, doch hat man eine engere Beziehung nur zu den eigenen (studentischen) Mitarbeiter/-innen oder vielleicht zu Studenten, die man aus kleineren Veranstaltungen (besser) kennt. Das ist insoweit bedauerlich, als das die Lehre für die Studierenden gemacht werden soll, die Lehrqualität aber ohne ihr Feedback nicht sichergestellt werden kann. Ich habe deshalb diese Seite eingerichtet, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Anregungen und Kritik zur Lehre, aber auch zu anderen Themen (etwa der Benutzerfreundlichkeit dieser Website), zu äußern. Ich freue mich über jede (konstruktive) Kritik, die mir hilft, besser auf ihre Bedürfnisse einzugehen. Ich danke Ihnen dafür schon jetzt herzlich.

Prof. Dr. Kai Ambos (E-Mail an Prof. Ambos)